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HÄUFIGE FRAGEN

Jede Betreuungskraft sollte mindestens kommunikative Deutschkenntnisse haben

SunSet MSH beschäftigt Betreuerinnen und Betreuer, die mindestens über kommunikative Deutschkenntnisse verfügen. Einige Kunden akzeptieren auch Betreuungskräfte mit erweiterten Grundkenntnissen. Solche Kunden gibt es jedoch weniger, daher kann die Wartezeit auf ein Stellenangebot länger sein. Grundkenntnisse der deutschen Sprache reichen für unsere Kunden leider nicht aus. Solchen Bewerberinnen und Bewerbern empfehlen wir, ihr Deutsch zu verbessern. Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Deutsch verbessert hat, prüfen wir Sie gern jederzeit erneut.

Nein, ein Betreuungskurs ist für die Arbeit als Betreuungskraft bei SunSet MSH keine Voraussetzung

Ein abgeschlossener Betreuungskurs ist bei uns keine Voraussetzung. Wir finden für Sie auch ohne Kurszertifikat eine Stelle, wenn Sie bereits Erfahrung in der Betreuung haben und diese mit einer Referenz Ihrer vorherigen Familie belegen können. Wenn Sie jedoch einen Betreuungskurs absolviert haben, vergessen Sie nicht, uns Ihr Zertifikat zu schicken. Dieses Zertifikat sowie Referenzen von früheren Familien sind für Sie ein großer Vorteil gegenüber anderen Bewerbern und beschleunigen die Suche nach einer passenden Familie.

 

Ja, selbstverständlich. Die Arbeit bei SunSet MSH ist vollständig legal

Alle unsere Betreuungskräfte sind ordnungsgemäß bei SunSet MSH angestellt und werden gemäß der geltenden europäischen Gesetzgebung zur Arbeit nach Deutschland entsandt. Nachweis für den legalen Arbeitsaufenthalt unserer Betreuungskräfte ist das europäische Formular A1 (E101). Dieses Formular stellt die Sozialversicherungsanstalt auf Antrag des Arbeitgebers aus. Weitere Informationen zum Formular A1 finden Sie direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.  

Abschluss eines Arbeitsverhältnisses

Als Ihr Arbeitgeber zahlen wir für Sie die Krankenversicherung und alle gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt und die Krankenkasse und führen selbstverständlich auch die Steuern für Sie ab.

Ja, selbstverständlich

Von SunSet MSH erhalten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie in jedem EU-Land behandelt werden.

Wir führen für Sie alle gesetzlichen Versicherungsbeiträge ab

Bei der Arbeit im Arbeitsverhältnis führt SunSet MSH für Sie alle gesetzlichen Versicherungsbeiträge einschließlich der Rentenversicherung ab. Die für SunSet MSH geleistete Arbeitszeit wird Ihnen für die Rente angerechnet. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie von uns automatisch eine Arbeitsbescheinigung, die die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestätigt.

Nein, wir erheben keine Vermittlungsgebühren

Ihre einzige Ausgabe ist eine einmalige, nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr von 40 €, die die Kosten des Registrierungsprozesses deckt. Diese Gebühr wird mit Ihrem ersten Gehalt verrechnet.

Die Höhe der Vergütung hängt von Ihrer Betreuungserfahrung und Ihren Sprachkenntnissen ab, und natürlich vom Anspruch der Stelle und vom Gesundheitszustand der betreuten Person

Allgemein wird das Gehalt als Bruttobetrag angegeben. Um Missverständnisse zu vermeiden, nennen wir bei Arbeitsbeginn immer die ungefähre Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens, also „netto“.

Das Nettogehalt einer Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen beträgt für einen dreimonatigen Einsatz je nach Zustand der betreuten Person 3450 – 3900 €.

Das Nettogehalt einer Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen beträgt für einen dreimonatigen Einsatz je nach Zustand der betreuten Person 3000 – 3600 €.

Wenn Ihr Deutsch auf dem Niveau erweiterter Grundkenntnisse ist, beträgt Ihr Nettoverdienst für einen dreimonatigen Einsatz etwa 2550 – 3000 €. Krankenschwestern haben aufgrund ihrer höheren Qualifikation besondere Sätze.

UNSER RAT: Wenn Sie unsere Stellenangebote mit Angeboten anderer Arbeitgeber vergleichen, fragen Sie immer nach dem Nettoverdienst, damit Sie bei Ihrer Gehaltsabrechnung nicht enttäuscht werden. Viele Agenturen geben die monatliche Vergütung als Bruttobetrag an, der auf den ersten Blick höher ist, nach der Umrechnung stellen Sie aber fest, dass der Nettoverdienst deutlich niedriger ist. Vergleichen Sie also Vergleichbares und vergessen Sie nicht, dass Sie bei uns keine Vermittlungsgebühren zahlen.

Wir zahlen Ihnen die Vergütung am 20. des folgenden Kalendermonats

Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags werden Sie unsere Mitarbeiterin bzw. unser Mitarbeiter, daher erhalten Sie Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, also von SunSet MSH. Der Zahltag bei SunSet MSH ist der 20. des folgenden Kalendermonats und gilt einheitlich für alle Mitarbeiter. Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Wenn Sie am 1.8. nach Deutschland reisen und bis zum 20.9. arbeiten,  wird Ihr Gehalt für August, d. h. für den Zeitraum 1.8.–31.8., spätestens am 20.9. auf Ihr Konto überwiesen, und Ihr Gehalt für September, d. h. für den Zeitraum 1.9.–20.9., am 20.10.

Die Reisekosten erstatten wir Ihnen

Die Reisekosten erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber, also SunSet MSH, entweder in Form eines Bonus für die Fahrkarte oder indem SunSet MSH die Fahrkarte kauft. Die Form der Erstattung hängt von der Dauer des Einsatzes und von der Anzahl der gearbeiteten Monate ab.

Die übliche Dauer eines Arbeitsaufenthalts beträgt 2–3 Monate

Solche Einsätze verlangen die meisten unserer Kunden. Wenn Sie bereit sind, 2–3 Monate im Ausland zu bleiben, können Sie aus mehreren Stellenangeboten wählen. Wenn Sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht für so lange Zeit ausreisen können, hat SunSet MSH auch für Sie eine Lösung. Wir haben Kunden, bei denen auch kürzere Einsätze von 4–6 Wochen möglich sind. Hier muss man jedoch damit rechnen, dass es weniger solche Angebote gibt.

Registrieren Sie sich bei uns kostenlos und unverbindlich 

Nach der Registrierung auf unserer Website wird Sie eine Mitarbeiterin unserer Personalabteilung kontaktieren. Nach Prüfung Ihrer Sprachkenntnisse vereinbart sie mit Ihnen einen Termin für ein persönliches oder ein Online-Gespräch. Nach erfolgreichem Gespräch stellt Ihnen die Mitarbeiterin anschließend freie Stellen vor, die Ihren Sprachkenntnissen, Ihren Fähigkeiten in der Betreuung und Ihren Wünschen entsprechen.